Sitzung: 16.06.2009 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Beschluss:
Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften und der
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages wird festgestellt, dass die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens geordnet sind, die wirtschaftlichen
Verhältnisse zur Beanstandung keinen Anlass geben.
Die zusätzlich Prüfung gemäß § 53 HGrG hat die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt.
Das Organ Aufsichtsrat ist seinen Aufsichts- bzw.
Führungspflichten hinreichend nachgekommen und wird entlastet.
Bürgermeister Hinrichs, die stellv. Bürgermeisterin Prieß-Tiemann,
die Beigeordneten Koch und Lammers und die Ratsherren Cramer und Onnen-Lübben
nahmen wegen Interessenwiderstreits an Beratung und Beschlussfassung nicht
teil.