Beschluss:
Das in der Gemeinde
Wangerland, Ortsteil Altgarmssiel, Gemarkung Tettens, Flur 3, Flurstück 100 / 6
gelegene Teilstück der Gemeindestraße „Altgarmssieler Straße“ wird auf einer
Länge von ca. 37 Meter mit einer Größe von ca. 660 m² in Richtung Westen zum
nächstmöglichen Termin gemäß § 8 des Nieders. Straßengesetzes teileingezogen.
Eine öffentliche fußläufige Anbindung zum Radweg an der Landesstraße 808 wird
weiterhin vorgehalten. Trägerin der Straßenbaulast für die fußläufige Anbindung
ist die Gemeinde Wangerland.