Beschluss:
Der Rat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und
den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 mit folgenden
Festsetzungen:
1.
Verwaltungshaushalt:
1.1.
Einnahme von 16.449.100 € und Ausgaben
von 24.610.900 € werden nicht verändert
2.
Vermögenshaushalt:
2.1.
Einnahme von 8.028.400 € gegenüber bisher
7.492.300 €
2.2.
Ausgabe von 8.028.400 € gegenüber bisher
7.492.300 €
3.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 2.200.000 €
um 39.000 € erhöht und damit auf 2.239.000 € festgesetzt.
4.
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht
geändert.
5.
Der Höchstbetrag, bis zu dem
Kassenkredite im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in
Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung
nicht geändert.
6.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die
Realsteuern werden nicht verändert.
Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Jahre 2007 –
2012 wird genehmigt.
Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Zustimmung des
Rates ermächtigt die erforderlichen Förderanträge zu stellen.
Der Anwendung der Regelungen für die beschränkte
Ausschreibung und die freihändige Vergabe, gemäß dem Runderlasses des
Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom
04.02.2009 wird zugestimmt.
Herr Hinrichs wies darauf hin, dass die zusätzliche
Kreditaufnahme einen formalen Akt darstellt, da sämtliche Maßnahmen in einen
Haushalt eingestellt werden sollen. Im Haushaltsjahr 2009 kann aller
Voraussicht nach nur die Hälfte der Maßnahmen auch durchgeführt werden. Herr
Hinrichs machte deutlich, dass nur die Maßnahme „Turnhalle Hohenkirchen“ über
das Sonderprogramm „Sportstättenförderung“ laufen wird, während der Rest
überwiegend über die Investitionspauschale abgewickelt wird.