Sitzung: 22.04.2009 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Tourismus
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Vorlage: II-434-2009
Der Rat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und
den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 mit folgenden
Festsetzungen:
1. Verwaltungshaushalt:
1.1. Einnahme
von 16.449.100 € und Ausgaben von 24.610.900 € werden nicht verändert
2. Vermögenshaushalt:
2.1. Einnahme
von 8.028.400 € gegenüber bisher 7.492.300 €
2.2. Ausgabe
von 8.028.400 € gegenüber bisher 7.492.300 €
3. Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der
bisherigen Festsetzung von 2.200.000 € um 39.000 € erhöht und damit auf
2.239.000 € festgesetzt.
4. Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung nicht geändert.
5. Der
Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der
bisherigen Festsetzung nicht geändert.
6. Die
Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden nicht verändert.
Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Jahre 2007 –
2012 wird genehmigt.
Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Zustimmung des
Rates ermächtigt die erforderlichen Förderanträge zu stellen.
Herr Meinen stellt in seinem (dieser Niederschrift beigefügten) Redebeitrag die Gründe für die Aufstellung des 1. Nachtrags für das Haushaltsjahr 2009 dar.
Herr Cramer sah die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde durch die zusätzliche Kreditermächtigung als gefährdet an und versagte aus diesem Grunde seine Zustimmung zum 1. Nachtrag.
Auf Nachfrage von Frau Janßen, warum die Tartanbahn auf dem Sportplatz an der Jaderennbahn in Hooksiel keine Berücksichtigung im Maßnahmenkatalog findet, antwortete Frau Heitmann, dass die zweifelsohne notwendige Instandsetzung je nach Ausbauart einen Investitionsbedarf von 80.000 bis 120.000 € erfordert. Eine Förderung wäre nur über die Pauschale möglich, da aus dem Förderschwerpunkt „Kommunale Sportstätten“ überwiegend energetisch saniert werden muss.
Eine dringend erforderliche energetische Sanierung des Stelzengebäudes in Hooksiel ist ebenfalls nicht realisierbar, da aus der Investitionspauschale nur in Eigentum der Gemeinde befindliche Objekte gefördert werden dürfen und eine Förderung aus Sondermitteln wegen der Nutzung nicht in Betracht kommt.