Sitzung: 04.03.2009 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Tourismus
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: II-408-2009
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009
- im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 16.449.100,00 €
in der Ausgabe auf 24.610.900,00 €
und
- im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 7.492.300,00 €
in der Ausgabe auf 7.492.300,00 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.200.000,00 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 481.400,00 € festgesetzt.
Der
Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 9.000.000,00
€ festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:
- 1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v.H.
- 2. Gewerbesteuer 370
v.H.
Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2008 – 2012 wird genehmigt.
Herr Meinen stellte in seinem (dieser Niederschrift beigefügten) Redebeitrag die Haushaltssituation dar. Nach 2008, dass mit einem strukturellen Überschuss von 212.000,00 € abschloss, wird auch für 2009 ein strukturell ausgeglichener Haushalt (+1400 €) vorgelegt. Im Vermögenshaushalt ist eine Kreditaufnahme von 2,2 Mio. € erforderlich.
Herr Cramer bezeichnete den Kassenkreditrahmen als Nebenhaushalt der zur Vorfinanzierung von Investitionen in Anspruch genommen wird. Er stellte den Antrag, die Kassenkreditermächtigung von 9,0 Mio. € auf 6,0 Mio. € zu senken und den Rahmen bei Bedarf wieder durch Ratsbeschluss zu erhöhen.
Herr Hinrichs machte deutlich, dass bei einem aufgelaufenen Fehlbetrag von ca. 8,1 Mio. € im Verwaltungshaushalt die Situation eintreten kann, dass die Kassenkreditermächtigung in Anspruch genommen werden muss. Kassenkredite dienen der reinen Liquiditätssicherung und sind kein Finanzierungsmittel für Investitionen.
Über den Antrag von Herrn Cramer wurde wie folgt entschieden:
Beschlussvorschlag:
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird von 9.000.000,00 € auf 6.000.000,00 € gesenkt. Bei Überschreitung der Kassenkreditlinie entscheidet der Rat im Einzelfall.