Beschluss:
Die Gemeinde Wangerland zieht einen Teilbereich des
Straßenkörpers der Helmsteder Straße in Hohenkirchen gemäß § 8 Absatz 2 des
Niedersächsischen Straßengesetzes ein. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird die
Helmsteder Straße in Hohenkirchen ab dem Flurstück Gemarkung Hohenkirchen Flur
13, Flurstück 150 / 1 bis zum Endpunkt des Straßenverlaufs Gemarkung
Hohenkirchen, Flur 13, Flurstück 1 / 2 straßenverkehrsrechtlich eingezogen und
auf Fußgänger- und Radfahrerverkehr beschränkt.
Herr Hinrichs teilte mit, dass die Teileinziehung nicht, wie
im Beschlussvorschlag formuliert, zum 01.03.09 sondern zum nächstmöglichen
Zeitpunkt erfolgen soll.