Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/31 „Hooksiel Altendeich – Viethstraße“ in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.


Herr Müller bat um Mitteilung des konkreten Grundes für die beiden Änderungsverfahren.

 

Frau Heitmann teilte mit, dass die Gemeinde ohne Änderung der Pläne zur Zahlung des Wertausgleiches im Zuge der Abrechnung der Ortskernsanierung Hooksiel verpflichtet wäre.