Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. IX/3 „Landhaus Altebrücke“. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der beigefügten Planskizze. Hinsichtlich der Kosten für das Bauleitplanverfahren ist ein städtebaulicher Vertrag (Durchführungsvertrag) mit dem Vorhabenträger abzuschließen. Dieser hat ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Planunterlagen usw. zu seinen Lasten zu beauftragen.


Herr Berrnhard Poppen, Betreiber Landhaus Altebrücke, und Herr Erich Poppen, Architekt, stellten dem Ausschuss die Planung für die Erweiterung des Landhauses vor.