Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschluss:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. IX/1 „Krummhörn“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der jeweils gültigen Fassung als Satzung.