Beschluss:
Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen
werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und
beschlossen.
Der Rat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. IX/1 „Krummhörn“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des
Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 6 und 40 der
Niedersächsischen Gemeindeordnung in der jeweils gültigen Fassung als Satzung.