Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Wangerland über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben.

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Herr Wichmann stellte dar, dass auch die Anpassung der Feuerwehrgebührensatzung aus dem freiwilligen Haushaltskonsolidierungskonzept resultiert. Die letzte Anpassung erfolgte hierbei im Jahre 2017 und ist somit 7 Jahre her, sodass eine Anpassung geboten ist.

Es ist eine pauschale prozentuale Anpassung in Höhe von 15 % vorgesehen. Der hierdurch erwartete jährliche Mehrertrag liegt bei ca. 3.500 € und ist verständlicherweise abhängig vom Einsatzgeschehen (HH-Ansatz 2023: 22.100,- €).

Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass die vorgeschlagene prozentuale Anpassung für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben angemessen ist.