Herr Gellert teilte mit, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 für die erste Jahrgangsstufe ein Ganztagsunterricht von montags bis freitags jeweils von 8 bis 16 Uhr vorgehalten werden muss. Das Angebot muss danach Jahr für Jahr bis Klasse vier ausgeweitet werden. Des Weiteren ist eine max. Schließzeit von 4 Wochen in den Ferien vorgesehen. Die Erfüllung des Rechtsanspruches richtet sich grundsätzlich zunächst gegen die Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Das Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG) sieht vor, dass sich die Länder bzw. Kommunen mit mindestens 30 % am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils beteiligen. Das Land Niedersachsen übernimmt den hälftigen Kofinanzierungsanteil und stellt dafür in den Jahren 2024 bis 2027 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rund 55 Mio. Euro zur Unterstützung der Kommunen bei den Investitionskosten zur Verfügung. Die zweite Hälfte des Kofinanzierungsanteils ist durch die jeweilige Kommune zu erbringen.

 

Um auch den Ganztag an der Grundschule Hohenkirchen umsetzen zu können, sind die derzeitigen Platzprobleme noch zu lösen. Hierzu laufen Gespräche mit dem Landkreis Friesland als Gebäudeeigentümer.