Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Für das Haushaltsjahr 2018 wird dem Bürgermeister Björn Mühlena die Entlastung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.