Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Wangerland beschließt die in dieser Niederschrift beigefügten Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Wangerland ab dem 01.01.2024.

 


Herr Wichmann erläutert den Sachverhalt.

 

Herr Tammen stellt den Antrag die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer auf 480 v. H.  und nicht wie in der Vorlage vorgeschlagen auf 500 v. H. zu erhöhen.

 

Herr Schäfermeier erklärt, dass die Punkteverteilung auch in seiner Gruppe zu Diskussionen geführt habe. Auch hier wurde eine Punkteverteilung auf 480 bzw. 460 v. H.  favorisiert.

 

Herr Müller gibt zu bedenken, dass die kommende Grundsteuerreform Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuer A und B habe. Seiner Meinung nach, sollte eine moderate Erhöhung von 460 v. H.  angestrebt werden.

 

Frau Dorow verweist auf die schwierige finanzielle Lage der Gemeinde. Diese sollte beachtet werden. Weiterhin sollten die Bürger schnellstmöglich über eine Entscheidung informiert werden.