Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung des Bebauungsplans I/28 „Hohenkirchen – An der Gottelser Leide“ wird beschlossen.

Der Antragsteller hat ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.

Sofern bei der Gemeinde Wangerland Kosten für Aufgaben anfallen, die auch an Dritte übertragbar wären, sind diese vom Antragsteller zu übernehmen.

 


Vorsitzender Tammen übergab das Wort an die Antragsteller. Herr Hoffmann, Frau Eilers und Herr Winter stellten das Projekt anhand der Beiliegenden Präsentation vor.

 

Beigeordneter Ulfers befürwortete das Projekt und erkundigte sich, wer den im Plangebiet liegenden Teil des Rundweges herstellen würde. Herr Winter antwortete dazu, dass nach seiner Vorstellung die Gemeinde die Herstellung und die Kosten übernimmt. Herr Tammen stellte klar, dass Feinheiten im Verfahren zu klären seien.

 

Beigeordneter Müller äußerte Bedenken, dass im Uferbereich ein Biotop entstanden sein könnte und es hier aus umweltrechtlicher Sicht Probleme geben könnte. Herr Winter gab an diesbezüglich keine Bedenken zu haben, sofern sich keine bedrohten Tierarten angesiedelt hätten. Weiter erkundigte sich beigeordneter Müller, ob die Befahrbarkeit mit den Hausbooten uneingeschränkt möglich sei. Dazu erklärte Vorsitzender Tammen, dass dies die Benutzungssatzung des Wangermeers regeln würde. Beigeordneter Müller fragte weiter, ob die Nutzung als Ferienwohnungen geplant sei. Dies bejahte Herr Hoffmann.

 

Weiter entspann sich eine Diskussion über die Unterhaltung des Wangermeers, insbesondere des Einsatzes des Mähbootes und der Kosten. Es herrschte Einigkeit, dass hier Regelungen zu treffen seien.