Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

·         Der Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Wangerland in der Fassung vom 8. November 2023 wird gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG beschlossen.

·         Das ordentliche Ergebnis 2018 in Höhe von 925.254,52 € wird gem.
§ 58 Abs.1 Nr. 10 NKomVG i. V. m. § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

·         Das außerordentlichen Ergebnisses 2018 in Höhe von 88.206,20 € wird gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V. m § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 


Herr Wichmann wies darauf hin, dass das Rechnungsprüfungsamt aus personellen Gründen anstrebt, zwei Jahresrechnungen pro Kommune in einem Jahr zu prüfen. Demgegenüber konnten in diesem Jahr bereits drei Jahresrechnungen vom Rechnungsprüfungsamt geprüft werden. Es ergaben sich bislang stets keine Beanstandungen hinsichtlich der vorgelegten Jahresabschlüsse der Gemeinde Wangerland.