Sitzung: 22.11.2023 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Energie
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: II-403-2023
Beschlussvorschlag:
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Der
Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Wangerland in der Fassung vom 8. November
2023 wird gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG beschlossen.
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Das
ordentliche Ergebnis 2018 in Höhe von 925.254,52 € wird gem.
§ 58 Abs.1 Nr. 10 NKomVG i. V. m. § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Überschussrücklage
des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
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Das
außerordentlichen Ergebnisses 2018 in Höhe von 88.206,20 € wird gem. § 58 Abs.
1 Nr. 10 NKomVG i. V. m § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Überschussrücklage des
außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Herr Wichmann wies darauf hin, dass das Rechnungsprüfungsamt aus personellen Gründen anstrebt, zwei Jahresrechnungen pro Kommune in einem Jahr zu prüfen. Demgegenüber konnten in diesem Jahr bereits drei Jahresrechnungen vom Rechnungsprüfungsamt geprüft werden. Es ergaben sich bislang stets keine Beanstandungen hinsichtlich der vorgelegten Jahresabschlüsse der Gemeinde Wangerland.