Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Für das Haushaltsjahr 2017 wird dem Bürgermeister Björn Mühlena die Entlastung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.