Beschlussvorschlag:

·         Der Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Wangerland in der Fassung vom 4. Juli 2023 wird gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG beschlossen.

·         Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 399.062,76 € wird gem.
§ 58 Abs.1 Nr. 10 NKomVG i. V. m. § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

·         Der Verlust des außerordentlichen Ergebnisses 2017 in Höhe von 7.881,84 € wird gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V. m § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG mit der vorhandenen Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren verrechnet.

 

 


Herr Wichmann legte kurz die Gründe für den bisherigen Verzug dar und informierte über den weiteren Zeitplan zur Aufarbeitung der Jahresabschlüsse. So werden seitens des Rechnungsprüfungsamtes mindestens 2 Jahresabschlussprüfungen je Kalenderjahr erfolgen.