Sitzung: 06.09.2023 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Energie
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: II-336-2023
Beschlussvorschlag:
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Der
Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Wangerland in der Fassung vom 4. Juli 2023
wird gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG beschlossen.
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Das
ordentliche Ergebnis in Höhe von 399.062,76 € wird gem.
§ 58 Abs.1 Nr. 10 NKomVG i. V. m. § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der
Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
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Der
Verlust des außerordentlichen Ergebnisses 2017 in Höhe von 7.881,84 € wird gem.
§ 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V. m § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG mit der vorhandenen
Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren verrechnet.
Herr Wichmann legte kurz die Gründe für den bisherigen Verzug dar und informierte über den weiteren Zeitplan zur Aufarbeitung der Jahresabschlüsse. So werden seitens des Rechnungsprüfungsamtes mindestens 2 Jahresabschlussprüfungen je Kalenderjahr erfolgen.