Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt die 121 Änderung des Flächennutzungsplans (Horumersiel-Schillig) mit Begründung aufgrund der §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

 


Es herrschte Einigung darüber, über den Tagesordnungspunkt 6.5.1 „121. Änderung des Flächennutzungsplans (Horumersiel-Schillig); Feststellungsbeschluss“ und 6.5.2 „Änderung des Bebauungsplans Nr. II/7a "Horumersiel-Schillig"; Satzungsbeschluss“ gemeinsam zu beraten und abzustimmen.

 

Herr Schäfermeier sprach sich im Namen seiner Gruppe gegen die Beschlussvorschläge aus, da man nach wie vor der Meinung sei, die WTG solle nicht mit den örtlichen Vermietern in Konkurrenz treten.

 

Herr Ulfers machte darauf aufmerksam, dass es an dieser Stelle lediglich darum ginge, Baurecht zu schaffen. Wer der Betreiber des Vorhabens würde, sei noch gar nicht klar.

 

Herr Hobbie erkundigte sich nach städtebaulichen Argumenten, die diese Beschlussvorschläge stützen würden. Seines Erachtens handele es sich bei den bislang ausgesprochenen Gründen lediglich um wirtschaftliche Gründe.

 

Herr Müller erklärte, dass diese Beschlussvorschläge seiner Ansicht nach rechtlich äußerst fragwürdig seien. Weiterhin sei er ebenfalls wie Herr Schäfermeier der Meinung, die WTG, sofern sie Betreiberin wäre, würde in direkter Konkurrenz zu den örtlichen Vermietern stehen. Er erkundigte sich nach den bislang für dieses Projekt entstandenen Kosten.

 

Herr Kanning erklärte, die Kosten am heutigen Abend nicht darlegen zu können. Weiterhin machte er deutlich, warum dieses Projekt seiner Auffassung nach nicht in Konkurrenz zu den örtlichen Vermietern stünde.

 

Herr Szlezak pflichtete Herrn Ulfers bei und betonte erneut, dass es sich an dieser Stelle lediglich darum handele, Baurecht zu schaffen.

 

Frau Dorow machte deutlich, wie sehr sich das allgemeine Image der WTG in den letzten Jahren aufgrund solcher Projekte verbessert habe. Daher sei sie der Meinung, dass es sich auch hierbei um ein wichtiges Projekt für die WTG handele.

 

Herr Tammen erklärte, dass sich die WTG breit aufstellen müsse. Man würde als Gesellschafter erwarten, dass die WTG für das Wangerland wirbt, entsprechend müsste man sich auch finanzieren.

 

Herr Hobbe machte deutlich, dass es sich dabei seines Erachtens nach um Privatisierung öffentlicher Flächen handele.