Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/8b „Campingplatz Hooksiel-Ostdüne“ für einen Teilbereich des Campingplatzes in Hooksiel. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Die WTG als Vorhabenträgerin hat die Kosten für das beauftragte Planungsbüro zu tragen und die bei der Gemeinde anfallenden Kosten für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens zu erstatten.


Herr Müller wollte wissen, aus welchem Grund jetzt ein Bauleitplanverfahren notwendig sei. Herr Osterkamp stellte klar, dass der Landkreis dies gefordert habe, da die baurechtliche Situation die letzten Jahre lediglich geduldet war und der Landkreis im Zuge der Duldungsgenehmigung auf das Planungserfordernis hingewiesen habe.