Sitzung: 01.07.2008 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: III-314-2008
Beschlussvorschlag:
Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen
werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und
beschlossen.
Der Rat beschließt die 1. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. II/15 „Horumersiel-Süd“ mit der Begründung und die
örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des
Baugesetzbuches, der §§ 56, 97 und 98 der Niedersächsischen Bauordnung, der
Baunutzungsverordnung sowie der §§ 6 und 40 der Niedersächsischen
Gemeindeordnung in der jeweils gültigen Fassung als Satzung.
Herr Hinrichs erläuterte, dass die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Horumersiel - Süd“ lediglich notwendig wurde, weil sich im Rahmen der tiefbautechnischen Ausführungsplanung das Konzept zur Oberflächenentwässerung änderte und aus diesem Grunde das im Bebauungsplan als Fläche für die Wasserwirtschaft festgesetzte Regenrückhaltebecken verlagert werden musste. In diesem Zuge wurde die Abgrenzung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche im Bereich einiger Wohnwege verändert, um eine Optimierung der späteren Grundstücksparzellierung zu ermöglichen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen nur wenige Hinweise und eine Anregung ein, die in die Planung eingestellt wurden.