Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. II/15 „Horumersiel-Süd“ mit der Begründung und die örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der §§ 56, 97 und 98 der Niedersächsischen Bauordnung, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der jeweils gültigen Fassung als Satzung.

 


Herr Hinrichs erläuterte, dass die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Horumersiel - Süd“ lediglich notwendig wurde, weil sich im Rahmen der tiefbautechnischen Ausführungsplanung das Konzept zur Oberflächenentwässerung änderte und aus diesem Grunde das im Bebauungsplan als Fläche für die Wasserwirtschaft festgesetzte Regenrückhaltebecken verlagert werden musste. In diesem Zuge wurde die Abgrenzung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche im Bereich einiger Wohnwege verändert, um eine Optimierung der späteren Grundstücksparzellierung zu ermöglichen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen nur wenige Hinweise und eine Anregung ein, die in die Planung eingestellt wurden.