Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der Außenbereichssatzung für den Bereich Neu Augstengroden in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 35 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.


Der Ausschussvorsitzende erklärte den Sachverhalt der Außenbereichssatzung Augustengroden der Öffentlichkeit.

 

Herr Müller erinnerte daran, dass die Außenbereichssatzung auch in anderen Bereichen des Gemeindegebietes genutzt werden sollte.