Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 4

Beschluss:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wangerland (Fremdenverkehrliche Schwerpunktzone Horumersiel – Hooksiel) mit Begründung aufgrund der §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches sowie der §§ 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der jeweils gültigen Fassung.


Herr Hinrichs erläuterte zum Sachverhalt, dass der Rat seinerzeit mit dem Beschluss zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes ein Thema behandelt hat, das auch von Juristen erst einmal erarbeitet werden musste. Die Planung ist in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand von Klageverfahren und Besprechungen mit den Landwirten gewesen. Nachdem sich auch das Bundesverwaltungsgericht mit der Planung auseinandergesetzt hat (wobei das Urteil sehr unterschiedlich interpretiert worden ist), machte der Rat den Weg frei für eine Überarbeitung der Planung. In der Folgezeit haben es sich Rat und Verwaltung nicht einfach gemacht – das beweisen schon drei öffentliche Auslegungen im Rahmen dieses einen Verfahrens. Was am Ende übrig bleibt, ist das, was die Landwirtschaft in den Gesprächen nach seiner Auffassung nie für problematisch gehalten hat – nämlich einen Radius um die touristisch am meisten frequentierten Orte Horumersiel-Schillig und Hooksiel zu ziehen. Hier werden wie bisher besondere Grenzwerte für die Staubbelastungen zugrunde gelegt. Für das übrige Plangebiet wird vollständig auf textliche Festsetzungen verzichtet. Allerdings unterstreicht diese Planung mit der Bezeichnung als „fremdenverkehrliche Schwerpunktzone“, dass eine weitere touristische Entwicklung – ausdrücklich im Einklang mit der Landwirtschaft – dort durchaus gewollt ist. Die Planung entspricht in weiten Teilen den Forderungen der Landwirtschaft und sichert gleichzeitig sensible touristische Bereiche. Herr Hinrichs appellierte, dass Tourismus und Landwirtschaft nicht ständig als Gegner voreinander stehen dürfen, sondern auch voneinander profitieren können.

 

Herr Cramer teilte mit, er sei davon überzeugt, dass mit dieser Beschlussfassung kein Schlusspunkt gesetzt wird. Tlw. gleich lautende Formulierungen der 52. und 72. Flächennutzungsplanänderung lassen ihn vermuten, dass es auch hier Klagen geben wird. Daher beantragte er die namentliche Abstimmung.

 

Herr Koch führte aus, dass damals aus fremdenverkehrlicher Sicht viel mehr erreicht werden sollte. Die jetzige Änderung ist ein Kompromiss, bei dem die Gemeinde Wangerland sehr weit den betroffenen Landwirten entgegengekommen ist.

 

Herr Gabbey ergänzte, dass in der Zone 2 ohne textliche Festsetzungen der gesetzliche Rahmen gilt, insofern wäre es töricht in dieser Zone zu klagen. Er wies darauf hin, dass die 52. Änderung – mit größeren Einschränkungen für die Landwirtschaft – greifen würde, wenn die 72. einem gerichtlichen Angriff nicht standhalten könnte.

 

Herr Müller teilte mit, dass es bei dieser Angelegenheit nur darum ging, ein Verfahren ohne weitere Verluste zu beenden, welches schon zu viel Kosten und Arbeit verursacht habe. Dieses Ergebnis hätte die Gemeinde Wangerland schon lange haben können. S. E. hätten die textlichen Festsetzungen in der 72. Änderung keinen Bestand gehabt, warum sollten sie also einer gerichtlichen Überprüfung der 52. Änderung standhalten. Er beantragte daher den Verzicht auf eine überlagernde Darstellung und Aufhebung der 52. Flächennutzungsplanänderung.

 

Über den Antrag von Herrn Müller, auf eine überlagernde Darstellung zu verzichten und die 52. Flächennutzungsplanänderung aufzuheben wurde wie folgt abgestimmt:

 

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dagegen      Ja 4  Nein 22 


Namentliche Abstimmung:

 

Ja                                                                   Nein                                         Enthaltung

 

Dieter Adden                                                Ellmer Cramer                        - keine -

Ludwig Arians                                              Jens Damm

Diana Cohn                                                  Immo Müller

Harald Eden                                                 Marian Parczyk

Heiner Freymuth                                          

Dietrich Gabbey

Joachim Gramberger

Frank Heiken

Nils Hicken

Harald Hinrichs

Eike Janßen

Renate Janßen-Niemann

Klaus-Peter Koch

Uwe König

Klaus Lammers

Reinhard Onnen-Lübben

Hugo Pannbacker

Johann Wilhelm Peters

Angelika Prieß-Tiemann

Frank Rose

Reiner Tammen

Holger Ulfers