Sitzung: 08.03.2023 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Energie
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: II-238-2023
Beschlussvorschlag:
Der
Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2023
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 24.281.291
€
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 24.864.324
€
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 5.500
€
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 23.244.235 €
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 23.199.988 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.379.600 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 10.248.100 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 8.500.000 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 478.500 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 33.123.835
€
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 33.926.588
€
2. Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 8.500.000 €
festgesetzt.
3.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
4. Der Höchstbetrag bis zu
dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.300.000 €
festgesetzt.
5. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt.
5.1. Grundsteuer
5.1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 450 v.H.
5.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450 v.H.
5.2. Gewerbesteuer 450
v.H.
6. Als erheblich im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG gilt ein
Fehlbetrag des Ergebnishaushaltes, der drei Prozent der Aufwendungen des
ordentlichen Ergebnishaushaltes im laufenden Haushaltsjahr übersteigt und eine
Deckung über die festgelegten Budgets nicht möglich ist.
7. Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2024 –
2026 wird genehmigt.
Herr Wichmann zog folgendes Fazit zum Haushaltsplan 2023:
Ø Der Ergebnishaushalt kann aufgrund der
erheblichen Steigerungen der Personalaufwendungen, der Energieaufwendungen und
der Kreisumlage nicht ausgeglichen werden. Voraussichtlich werden auch in den kommenden Jahren die ordentlichen
Erträge nicht die ordentlichen Aufwendungen decken, sodass auch zukünftig
negative Jahresergebnisse ausgewiesen werden müssen. Bei gleicher
Aufgabenstellung werde eine Verbesserung der Einnahmesituation bzw. Reduzierung
der Aufwandsermächtigung im Ergebnishaushalt unverzichtbar sein. Die Gemeinde
wird den Gürtel zunächst enger schnallen müssen.
Ø In Anbetracht der buchhalterischen Überschussrücklagen bedarf es derzeitig noch keines Haushaltssicherungskonzeptes.
Ø Es können Investitionen in einer Größenordnung von 10.241.900 € getätigt werden.
Ø Hierbei handelt es sich fast ausschließlich um bereits begonnene Investitionsvorhaben, die aufgrund der Krisenlagen in den vergangenen Jahren nicht entsprechend der Planungen umgesetzt werden konnten.
Ø Die festgesetzte Kreditermächtigung leitet sich aus dem rechnerischen Kreditbedarf her und ist ausschließlich für Pflichtaufgaben festgesetzt – die tatsächlich notwendige Kredithöhe ergibt sich erst im Rahmen der Ausführung des Haushalts 2023.
Ø Es müssen zukünftig vornehmlich Projekte priorisiert werden, bei denen Erlöse zur Gegenfinanzierung der kostenintensiven Maßnahmen zum Abbau des Investitionsstaus der Pflichtaufgaben generiert werden können.