Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag von Frau Schild wird entsprochen. Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung einer Satzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich Neu-Augustengroden. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

 

Frau Schild hat ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Satzung zu ihren Lasten zu beauftragen. Der vom Planungsbüro zu erstellende Entwurf ist diesem Fachausschuss im Rahmen der Fassung des Auslegungsbeschlusses vorzulegen, damit vor dem Start des öffentlichen Bauleitplanverfahrens genügend Zeit für eine Beratung bleibt. Frau Schild hat außerdem die bei der Gemeinde anfallenden Kosten für die Durchführung des Verfahrens zu tragen.

 


Vorsitzender Tammen erteilte Frau Schild und Herrn Wurm das Wort, woraufhin diese das Vorhaben vortrugen.

 

Beider erklärten ausdrücklich, dass es ihnen um die Schaffung von Dauerwohnraum geht.