Sitzung: 29.11.2022 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: III-163-2022
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag von Frau Schild wird entsprochen. Die Gemeinde
Wangerland beschließt die Aufstellung einer Satzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den
Bereich Neu-Augustengroden. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem
beigefügten Lageplan.
Frau Schild hat ein
geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Satzung zu ihren Lasten zu
beauftragen. Der vom Planungsbüro zu erstellende Entwurf ist diesem
Fachausschuss im Rahmen der Fassung des Auslegungsbeschlusses vorzulegen, damit
vor dem Start des öffentlichen Bauleitplanverfahrens genügend Zeit für eine
Beratung bleibt. Frau Schild hat außerdem die bei der Gemeinde anfallenden
Kosten für die Durchführung des Verfahrens zu tragen.
Vorsitzender Tammen erteilte Frau Schild und Herrn Wurm das Wort, woraufhin diese das Vorhaben vortrugen.
Beider erklärten ausdrücklich, dass es ihnen um die Schaffung von Dauerwohnraum geht.