Zu Beginn seines Vortrages stellte Herr Kraft die auch vom OOWV einzuhaltenden Vorschriften des Nieders. Kommunalabgabengesetzes heraus. Demnach hat der OOWV bei seiner Gebührenberechnung insbesondere das Kostendeckungsüberschreitungsverbot zu beachten, wonach die Entgelte die Kosten nicht übersteigen dürfen. Abschließend stellte Herr Kraft die Gründe für diese notwendige Gebührenanpassung dar. Der Vortrag ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Sandmeier hätte sich einen Vergleich mit den anderen Kommunen, die die Aufgabe der Abwasserbeseitigung an den OOWV übertragen haben, gewünscht. Herr Kraft entgegnete, dass man dann „Äpfel mit Birnen“ vergleichen würde. Jede Kommune hat individuell besondere Rahmenbedingungen, die die Gebührenbemessung beeinflussen. So spielen insbesondere das Alter des Kanalnetzes, die Höhe der Abwassermenge sowie eine kontinuierliche Anlieferung und Behandlung von Abwassermengen eine gewichtige Rolle. Weiterhin wird die Gebührenfestsetzung über einsetzbare Rücklagen aus Vorjahren beeinflusst. Als Fremdenverkehrskommune sind die Abwassermengen in den Pandemiejahren im Wangerland deutlich zurückgegangen, so dass keine Rücklagen mehr bestehen. 

 

Auf Nachfrage von Herrn Thomssen zur Rechnungsstruktur nach Grundgebühr und Entgeltgebühr (Arbeitspreis) antwortete Herr Kraft, dass die Fokussierung auf die Entgeltgebühr gelegt wurde, so dass Wenigerverbräuche direkt den Nutzern zugutekommen. Aus diesem Grunde bleibt die Grundgebühr konstant.

 

Die vom anwesenden Einwohner, Heiko Müller, gestellten Fragen wurden wie folgt beantwortet:

 

  • Kalkulationszeitraum nach NKAG: max. auf 3 Jahre möglich - Festlegung Verbandsversammlung jedoch auf 1 Jahr. Ist eine abweichende Regelung für jede Kommune möglich?

Die Mitgliedskommunen des OOWV haben sich auf eine jährliche Kalkulation der Entgelte, ab Januar 2023 Gebühren, verständigt. Die jährliche Kalkulation ist auch in den Übertragungsverträgen mit allen Abwassermitgliedern verankert. Diese Entscheidung wurde ebenfalls im Rahmen der Sonderversammlung am 01.11.2022, in Zusammenhang mit der Verabschiedung der Satzungen, bestätigt. Änderungen, auch für einzelne Kommunen, müsste durch die Verbandsversammlung beschlossen werden. Mehrjährige Kalkulation erhöhen die Ungenauigkeit der Grundlagen für die Kalkulationen. 

 

  • Gebühren-Auswirkungen des touristischen Mehrbedarfs für den normalen Gebührenzahler (Vor- und Nachteile auch unter dem Gesichtspunkt der Abwassermengen):
    Die notwendigen Kapazitäten der Kläranlagen werden durch die Struktur der Kommune vorgegeben. In touristischen Gegenden liegt es in der Natur der Sache, dass die Anlagenkapazitäten in den Sommermonaten eine höhere Auslastung erfahren, als im Rest des Jahres. Besonderen Einfluss hat diese Tatsache auf die Fixkosten, welche natürlich über das Jahr hinweg bestehen und in erster Linie durch den Grundpreis gedeckt werden sollten. Dieser muss sowohl von Dauerwohnungsbesitzern, als auch Zweitwohnungsbesitzern gezahlt werden und trägt zur Gleichbehandlung bei. Der Arbeitspreis fällt entsprechend der jeweiligen Abwassermenge an und unterliegt daher deutlichen Schwankungen.

 

  • Abschreibungsdauer:
    Die genannten Abschreibungswerte dienen als Basis für die lineare, handelsrechtliche Abschreibung auf die verschiedenen Anlagegüter und die Abschreibungswerte werden jährlich kontinuierlich fortgeschrieben.  

 

  • Abwicklung von großen (insbes. touristischen) Erschließungsmaßnahmen und Auswirkungen auf die lfd. Gebührenfestsetzung - inwieweit fließen die bislang vereinbarten Baukostenzuschüsse in die lfd. Gebührenbedarfsermittlung mit ein?

Grundsätzlich bevorzugt der OOWV die Verwendung von Erschliessungsverträgen mit Privatinvestoren, da hierdurch eine Deckung der Erschliessungskosten gewährleistet wird. Somit entstehen keine negativen Auswirkungen für den Bürger. Bei eigenen Erschliessungsmaßnahmen, in denen die Baukostenzuschüsse nicht zur Deckung der Kosten ausreichen, muss Fremdkapital aufgenommen werden. Diese Finanzkosten fließen in die Kalkulation ein.

 

  • Baukostenzuschüsse bzw. zukünftig Abwasserbeiträge (Veränderungen mit Auswirkungen auf die lfd. Gebührenerhöhung):

Es ist Ziel des OOWV auch zukünftig mit Erschliessungsverträgen, insbesondere bei privaten Investoren, zu arbeiten. Sollten die erhobenen Beiträge bei eigenen Erschliessungsmaßnahmen nicht ausreichen, so ergibt sich, wie bereits heute, eine Berücksichtigung der Finanzkosten in der Kalkulation. 

 

  • Gebührenentwicklung der dezentralen Abwasserentsorgung:
    Die Gebühren werden ebenfalls steigen. Allerdings wird zukünftig nicht mehr in einem regelmäßigen Turnus, sondern bedarfsgerecht abgefahren, was den Anlageneigentümern deutlich entgegenkommt. 

 

  • Erläuterung zu der Prognose, dass aufgrund der diesjährigen konservativen Gebührenermittlung mit einer Gebührensenkung zu rechnen ist.:
    Eine abschließende Prognose ist schwierig. Der OOWV geht davon aus, dass die aktuelle Kalkulation kostendeckend sein wird und aufgrund der vorliegenden Zahlen eine schwarze Null realisiert werden kann. Sollte sich ein positives Ergebnis zur nächsten Kalkulation ergeben, so wird dieses dem Bürger selbstverständlich zugutekommen.