Hinsichtlich der Anpassung der Parkgebührenordnung fragte Heiko Müller, Minsen, nach einer bestehenden zukünftigen Vorsteuerabzugsberechtigung. Dieses wurde grundsätzlich von Herrn Wichmann bejahrt. In diesem Zusammenhang machte er jedoch auch deutlich, dass derzeitig keine relevanten Aufwendungen geltend gemacht werden können, weil keine aktuellen Investitionskosten bestehen und der lfd. Unterhaltungsaufwand nicht bedeutsam ist.