Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Straße „Steinhamm“ in Hohenkirchen wird gem. § 6 Satz 1 Niedersächsisches Straßengesetz öffentlich-rechtlich gem. anliegender Skizze gewidmet. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Eigentümer sowie der Einbuchung des eigentümerlosen Flurstücks 120/2.