Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022

 

1. im Ergebnishaushalt

   mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                       23.142.484 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                         22.370.182 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                    10.000 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                      10.000 €

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                            22.280.642 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                          20.816.062 €

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                  1.379.400 €

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                 9.378.600 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                              5.500.000 €

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                               478.200 €

 

festgesetzt.

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                      29.160.042 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                     30.672.862 €

 

 

2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 5.500.000 € festgesetzt.

 

 

3. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

4. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.300.000 € festgesetzt.

 

 

5. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt.

 

5.1. Grundsteuer

5.1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              450 v.H.

5.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                            450 v.H.

5.2. Gewerbesteuer                                                                                                    450 v.H.

 

6. Als erheblich im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG gilt ein Fehlbetrag des Ergebnishaushaltes, der drei Prozent der Aufwendungen des ordentlichen Ergebnishaushaltes im laufenden Haushaltsjahr übersteigt und eine Deckung über die festgelegten Budgets nicht möglich ist.

 

 

7. Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2023 – 2025 wird genehmigt.

 

 

 


Wortbeitrag Herr Osterkamp:

 

Im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsvertrages wurde der Gemeinde vom Land Niedersachsen attestiert, ihren Verpflichtungen in vorbildlicher Weise nachgekommen zu sein. Im Sinne der getroffenen Regelungen stellt die Gemeinde Wangerland ein positives Beispiel für die mit dem Zukunftsvertrag erreichte Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Kommune dar.

 

So konnten dauerhaft ausgeglichene Ergebnisse erwirtschaftet, der Sollfehlbetrag aus dem Jahre 2011 mit 9.212.496,10 € und die Liquiditätskredite von 8.650.000 € komplett abgebaut sowie die Investitionskredite von 12.469.347,80 € zum 31.12.2011 auf 9.061.602,46 € zum 31.12.2021 deutlich reduziert werden.

 

Demgegenüber wurde bereits im Ergebnis einer überörtlichen Prüfung des Landes-rechnungshofes in den Jahren 2015/2016 zum Themenschwerpunkt „Steuerung mittels kommunaler Strategien in kleineren Kommunen“ auf die Diskrepanz der Zielerfüllung aus den Regelungen des Zukunftsvertrages und des damit verbundenen Aufbaus von Investitionsrückständen hingewiesen. In der Zwischenbilanz des Ministeriums für Inneres und Sport zur Umsetzung der Entschuldungsprogramme vom 22.09.2017 wurde diese Problematik ebenfalls dargestellt. So wurde der Fokus bei den ersten Entschuldungsverhandlungen, zu denen auch die Verhandlungen mit der Gemeinde Wangerland gehörten, zu stark auf die Haushaltskonsolidierung gelegt. Am Beispiel der Gemeinde Wangerland wird dieser Aufbau eines Investitionsstaus insbesondere aus der Reinvestitionsquote deutlich. Diese Kennzahl gibt an, ob die Investitionen im Haushaltsjahr ausgereicht haben, um den Wertverlust des Anlagevermögens durch Abschreibungen auszugleichen. Um eine dauerhafte Aufgabenerfüllung in gleicher Qualität zu gewährleisten, ist eine Quote von 100 % anzustreben. Die Reinvestitionsquoten betragen:

 

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

69,624 %

54,782 %

43,54 %

53,694 %

53,385 %

68,208 %

52,705 %

68,745 %

90,149 %

 

Um diese Fehlentwicklung entgegenzuwirken, hat der Rat der Gemeinde Wangerland neben dem eingeschlagenen Weg der konsequenten Entschuldung zukunftsweisende Grundsatzbeschlüsse im Wege der Selbsthilfe gefasst:

 

  • Die Realsteuerhebesätze wurden ab dem 1.1.2020 auf einheitlich 450 % und damit weit über die entsprechenden Landesdurchschnitte erhöht. Dadurch soll insbesondere der Investitionsstau bei den Straßen sukzessive abgebaut werden.

 

  • Die Aufgabe der Oberflächenentwässerung wurde ebenfalls ab dem 1.1.2020 an den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband übertragen, weil die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen keinen Raum für einen eigenständigen Abbau des Investitionsstaus in diesem Bereich ermöglichten. 

 

 

 

 

In den nächsten Jahren stehen enorme Auszahlungsverpflichtungen nur zum Abbau des Investitionsstaus der gemeindlichen Pflichtaufgaben – Schulen, Kindergärten, Feuerwehrgerätehäuser, Gemeindestraßen und Digitalisierung - an.

 

Alleinig durch die im Jahre 2020 getroffenen Entscheidungen und einer konzeptionellen Abarbeitung des Investitionsstaus über mehrere Jahrzehnte kann eine Gegenfinanzierung nicht sichergestellt werden. So ergibt sich für das Haushaltsjahr 2022 eine planerische Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 5.500.000 €. Für die Folgejahre ergeben sich folgende Kreditbedarfe: 2023 = 5.200.000 €, 2024 = 2.900.000 € und 2025 = 1.300.000 €.

 

Im Ergebnis der Umsetzung des Zukunftsvertrages wurden die Aufwendungen bereits stets auf das notwendigste Maß begrenzt und bei der Quote der freiwilligen Aufwendungen wurde die 3 %-Grenze zu keinem Zeitpunkt überschritten. Überdies ist die Gemeinde nach den statistischen Daten zur Steuereinnahmekraft nicht mehr als besonders finanzschwach einzustufen und der Status als Entschuldungskommune besteht ebenfalls nicht mehr, so dass die Gemeinde beim Ranking von Zuschussbewilligungen zukünftig nicht mehr privilegiert wird.

 

Infolgedessen bleibt nur der Weg, alle möglichen Einnahmepotentiale auszuschöpfen, weil eine zielgerichtete Unterstützung durch das Land bzw. den Bund derzeitig nicht in Aussicht steht.

 

Im Rahmen seines Etatsrechts obliegt es daher dem Rat die begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen optimal im Interesse der stetigen Aufgabenerfüllung einzusetzen.