Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022

 

1. im Ergebnishaushalt

   mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                       23.142.484 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                         22.370.182 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                    10.000 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                      10.000 €

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                            22.280.642 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                          20.816.062 €

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                                  1.379.400 €

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                                 9.378.600 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                              5.500.000 €

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                               478.200 €

 

festgesetzt.

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                                      29.160.042 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                                     30.672.862 €

 

 

2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 5.500.000 € festgesetzt.

 

 

3. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

4. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.300.000 € festgesetzt.

 

 

5. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt.

 

5.1. Grundsteuer

5.1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              450 v.H.

5.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                            450 v.H.

5.2. Gewerbesteuer                                                                                                    450 v.H.

 

6. Als erheblich im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG gilt ein Fehlbetrag des Ergebnishaushaltes, der drei Prozent der Aufwendungen des ordentlichen Ergebnishaushaltes im laufenden Haushaltsjahr übersteigt und eine Deckung über die festgelegten Budgets nicht möglich ist.

 

 

7. Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2023 – 2025 wird genehmigt.

 

 

 


Herr Osterkamp stellte in seinem (dieser Niederschrift beigefügten) Redebeitrag die Eckpunkte des Haushaltes 2021 vor.

 

Insbesondere stellte Herr Osterkamp heraus, dass

 

Ø  wiederum der Haushaltsausgleich 2022 erreicht werden konnte.

Ø  Investitionen in einer Größenordnung von 9.372.700 € getätigt werden können.

Ø  es sich bei diesen Investitionen nur um bereits beschlossene und begonnene Investitionsvorhaben handelt.

Ø  sich der planerische Kreditbedarf aus der letztjährig nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigung von 2,5 Mio. € und den bereits in der letztjährigen beschlossenen Finanzplanung für das Jahr 2022 festgesetzten Ermächtigung von 2,9 Mio. € ergibt.

Ø  sich die festgesetzte Kreditermächtigung aus dem rechnerischen Kreditbedarf herleitet und ausschließlich für Pflichtaufgaben festgesetzt ist. Die tatsächlich notwendige Kredithöhe ergibt sich erst im Rahmen der Ausführung des Haushaltes 2022.

Ø  eine Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2022 lt. Aussage der Kommunalaufsicht besteht.

Ø  sich die derzeitig enormen Preissteigerungen bei den Energiekosten nicht auf den gemeindlichen Haushalt negativ auswirken, weil noch eine Vertragsbindung bis zum Jahresende besteht.

Ø  Mehraufwendungen für Kraftstoffaufwendungen im Haushalt 2022 berücksichtigt wurden.

 

 

Im Zusammenhang mit der perspektivischen Haushaltsentwicklung ging Herr Osterkamp auf die Auswirkungen des beendeten Zukunftsvertrages ein. Ziel des Zukunftsvertrages war es, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Wangerland wiederherzustellen. Schwerpunkt der Regelungen war die Verpflichtung, ausgeglichene Jahresergebnisse zu erreichen und darüber hinaus gehende Überschüsse zu erwirtschaften, die geeignet sind, die Altdefizite abzubauen.

Der Gemeinde Wangerland wurde vom Land Niedersachsen attestiert, ihren Verpflichtungen in vorbildlicher Weise nachgekommen zu sein.

 

Dieser Weg zur Haushaltskonsolidierung war damals alternativlos.

 

Allerdings wurde im Rahmen der ersten Entschuldungsverhandlungen, zu denen auch die Verhandlung mit der Gemeinde Wangerland gehörte, der Fokus zu stark auf die Haushaltskonsolidierung gelegt. Diese Diskrepanz wurde auch vom Land Niedersachsen in seiner Zwischenbilanz zur Umsetzung der Entschuldungsprogramme vom 22.09.2017 eingeräumt. Am Beispiel der Gemeinde Wangerland wird dieses Missverhältnis insbesondere durch den Aufbau eines Investitionsstaus beim Infrastrukturvermögen, bei der Feuerwehr und den Schul- und Kindergarteneinrichtungen deutlich.

 

Um für ihr vorbildliches Verhalten im Rahmen der Umsetzung des Entschuldungsvertrages und der Mängel in den ersten Entschuldungsverträgen nicht abgestraft zu werden, wurde das Gespräch mit dem zuständigen Innenministerium gesucht. Vor allem muss es auch im Interesse des Landes Niedersachsen liegen, dass die Gemeinde als „Vorzeigekommune“ nicht wiederum in einer Haushaltsnotsituation gerät. Auch der Landkreis Friesland als Kommunalaufsichtsbehörde unterstützt das berechtigte Begehren der Gemeinde Wangerland.

 

Eine Antwort des Landes liegt noch nicht vor. Herr Osterkamp betonte, dass die Angelegenheit zur Erinnerung gebracht wird. Abschließend verdeutlichte Herr Osterkamp aber auch, dass die Thematik „Investitionsstau“ viele Kommunen betrifft.