Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

 

Für das Haushaltsjahr 2013 wird dem Bürgermeister Harald Hinrichs die Entlastung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.

 

 


Hinsichtlich der Abarbeitung der ausstehenden Jahresabschlüsse stellte Herr Osterkamp fest, dass neben den gefassten Beschlüssen zum Jahresabschluss 2012 (Beschluss vom 28.09.2021) und Jahresabschluss 2013 (Ratssitzung am 29.03.2022) auch der Jahresabschluss 2014 bereits zur Prüfung beim Rechnungsprüfungsamt vorliegt. Die weiteren Jahresabschlüsse werden sukzessive nach Arbeitsbelastung beim Rechnungsprüfungsamt geprüft.