Beschlussvorschlag:

·         Der Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Wangerland in der Fassung vom 10. November 2021 wird gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG beschlossen.

·         Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 1.172.242,11 € wird gem.
§ 58 Abs.1 Nr. 10 NKomVG i. V. m. § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG in Höhe von 859.423,07 der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses und in Höhe von 312.819,04 € gem. § 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG mit den restlichen Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen Abschluss
verrechnet.

·         Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 51.915,19 € wird
gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V.m § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.