Beschlussvorschlag:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt die 119. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ferienhof Gerrietshausen) der Gemeinde Wangerland mit Begründung aufgrund der §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

 

 

 


Herr Müller merkte an, dass die Beratungsreihenfolge seines Erachtens nicht adäquat eingehalten wurde, da dieser Tagesordnungspunkt im Fachausschuss zurückgestellt und direkt im Verwaltungsausschuss beraten wurde.
Weiterhin merkte er an, dass diese Thematik seiner Ansicht nach nicht ausreichend Bürgerbeteiligung gefunden habe.

 

Frau Brandenburg-Bienek stimmte Herrn Müller zu, dass die Bürgerbeteiligung insgesamt noch verbesserungswürdig sei. Das sie jedoch gar nicht stattgefunden habe, sei falsch.
Sie kritisierte, dass Herr Müller nach ihrer Ansicht die in der letzten Ratsperiode mühsam erarbeiteten Beschlüsse in Frage stelle.

 

Herr Tammen erklärte, dass er überrascht gewesen sei, dass seinerzeit nicht schon im Fachausschuss zugestimmt wurde, die Tendenz sei in der Vergangenheit immer positiv gewesen.
Er erklärte nicht nachvollziehen zu können, warum jedes in der Vorzeit beschlossene Bauprojekt, auch wenn sie wie dieses gar nicht so groß seien, in Frage gestellt würde.

 

Herr Müller machte deutlich, dass es ihm nicht darum ginge die Arbeit des „alten“ Rates anzuzweifeln sondern er lediglich die Bürgerbeteiligung nachträglich herstellen wolle. Die Bürger müssten zu solchen Themen besser abgeholt werden.

 

Frau Dorow erklärte als neues Mitglied im Rat der Gemeinde Wangerland diese extreme Kritik von Herrn Müller nicht nachvollziehen zu können. Schließlich habe sie aus der Bevölkerung zu dieser Thematik bislang keine Kritik erfahren. Stattdessen habe sie den Eindruck, dass dieses Projekt mit einem ganzjährigen Campingplatz eine Lücke schließe, die bislang nie geschlossen werden könnte.

 

Frau Vogt betonte, dass es sich bei diesem Projekt keinesfalls um ein kleines Projekt handele, vielmehr sei Herr Müller ein einheimischer Großinvestor. Nach der stattgefundenen Informationsveranstaltung seien ihr einige Punkte ungeklärt geblieben. Nachdem sie selbige erläutert hatte, schloss sich eine umfangreiche Beratung an.

 

Herr Thomssen betonte, dass man doch gemeinsam arbeiten solle um sich Projekte dieser Art nicht entgehen zu lassen.

 

Her Tammen erklärte, dass sich viele Probleme und deren Lösungen mit dem entstehen dieses Projektes entwickeln würden. Schließlich würden die geplanten 120 Häuser alle nach und nach gebraut und nicht alle auf einmal.

Außerdem sei eine Sitzung des Fachausschusses in der Vergangenheit verlegt worden, um der Nachfrage der Bürger gerecht zu werden.

 

Herr Schäfermeier stelle den Antrag, dass die Gemeinde beauftragt werden soll mit dem Investor einen Städtebaulichen Vertrag zu schließen.

 

Frau Heitmann-Schmacker erklärte, dass die Kritik an der Vorbereitung im Fachausschuss unberechtigt sei da diese korrekt stattgefunden habe.

Weiterhin seien bei diesem Projekt keine Gründe für einen Städtebaulichen Vertrag gegeben.

 

Herr Müller erklärte, dass er sich mit der Kommunalaufsicht in Verbindung gesetzt habe. Es sei zu gegenteiligen Aussagen zu denen von Frau Heitmann-Schmacker gekommen.  Es bestünde also sehr wohl die Möglichkeit einen Städtebaulichen Vertrag zu schließen. Ein entsprechender Textvorschlag sei gemacht worden.

 

Herr Podein verlas einen entsprechenden Textvorschlag

 

Über diesen Vorschlag wurde ablehnend abgestimmt.