Herr Eilers hielt einen Vortrag. Es wird auf die Anlage der Niederschrift verwiesen.

Herr Eilers erklärte auf Nachfrage, dass es noch keine Stellungnahme gebe zu der rechtlichen Grauzone der Wasserrettung. Frau Jensen sagte eine Nachfrage auf Seiten der CDU-Landtagsfraktion zu.

 

Die Zuständigkeit in der Wasserrettung liegt bei dem Rettungsdienst des Landkreises Friesland, die Zuständigkeit des Landkreises endet jedoch mit der Tidegrenze.

Das Niedersächsische Landesamt für Feuer- und Katastrophenschutz ist bereits in Klärung der Zuständigkeiten.

 

Für die Rettung im Flachwasserbereich ist ein Wattrettungschlitten bei der DLRG aktuell in Erprobung.

 

Herr Gellert lobte die enorme Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr.