Beschluss:
Für das
Haushaltsjahr 2012 wird dem Bürgermeister Harald Hinrichs die Entlastung gem. §
58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.
Beschluss:
Für das
Haushaltsjahr 2012 wird dem Bürgermeister Harald Hinrichs die Entlastung gem. §
58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.