Beschluss:

·         Der Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Wangerland in der Fassung vom 1. Juli 2021 wird gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG beschlossen.

·         Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 1.578.061,04 € wird gem.
§ 58 Abs.1 Nr. 10 NKomVG i. V. m. § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG und
§ 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen Abschluss verrechnet.

·         Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 7.321.616,02 € wird
gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V.m § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG und
§ 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen Abschluss verrechnet.