Herr Osterkamp verliest die Vorlage.

Beschlussvorschlag:

·         Der Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Wangerland in der Fassung vom 1. Juli 2021 wird gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG beschlossen.

·         Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 1.578.061,04 € wird gem.
§ 58 Abs.1 Nr. 10 NKomVG i. V. m. § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG und
§ 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen Abschluss verrechnet.

·         Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 7.321.616,02 € wird
gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V.m § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG und
§ 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen Abschluss verrechnet.

 

Herr Crammer weist darauf hin, dass 2012 das erste Jahr gewesen sei, in welchem der Entschuldungsvertrag vorgelegen habe. Hier hatte ein Kassenkredit über 5 Millionen € vorgelegen, der um 1,3 Millionen € erweitert worden sei. Hierdurch habe man Einschränkungen erfahren müssen. Vieles fiele dem Diktat des Haushaltes zum Opfer. Für ihn sei es positiv, dass der Haushalt seitdem immer einstimmig genehmigt worden sei. Es sei eine große Leistung des Rates, den Entschuldungsvertrag bis 2021 eingehalten zu haben. Er hoffe, dass dieses in Zukunft so bleiben möge und das zukünftig mehr Spielraum zum Handeln gegeben sei.

 

Herr Osterkamp erklärt, dass es sich um ein niedersachsenweites Problem handle. Das RPA prüfe aufgrund des ersten Jahresabschlusses sehr gründlich. Für die Zukunft sei eine vereinfachte Prüfung angedacht.