Sitzung: 08.09.2021 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Energie
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: II-839-2021
Herr Osterkamp verliest die Vorlage.
Beschlussvorschlag:
·
Der
Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Wangerland in der Fassung vom 1. Juli 2021
wird gemäß § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG beschlossen.
·
Das
ordentliche Ergebnis in Höhe von 1.578.061,04 € wird gem.
§ 58 Abs.1 Nr. 10 NKomVG i. V. m. § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG und
§ 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen
Abschluss verrechnet.
·
Das
außerordentliche Ergebnis in Höhe von 7.321.616,02 € wird
gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i. V.m § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG und
§ 110 Abs. 6 Satz 3 NKomVG mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen
Abschluss verrechnet.
Herr Crammer weist darauf hin, dass 2012 das erste Jahr gewesen sei, in
welchem der Entschuldungsvertrag vorgelegen habe. Hier hatte ein Kassenkredit über
5 Millionen € vorgelegen, der um 1,3 Millionen € erweitert worden sei.
Hierdurch habe man Einschränkungen erfahren müssen. Vieles fiele dem Diktat des
Haushaltes zum Opfer. Für ihn sei es positiv, dass der Haushalt seitdem immer
einstimmig genehmigt worden sei. Es sei eine große Leistung des Rates, den
Entschuldungsvertrag bis 2021 eingehalten zu haben. Er hoffe, dass dieses in
Zukunft so bleiben möge und das zukünftig mehr Spielraum zum Handeln gegeben
sei.
Herr Osterkamp erklärt, dass es sich um ein niedersachsenweites Problem
handle. Das RPA prüfe aufgrund des ersten Jahresabschlusses sehr gründlich. Für
die Zukunft sei eine vereinfachte Prüfung angedacht.