Allgemeine Lage

 

Herr Osterkamp weist darauf hin, dass der Haushaltsplan 2021 zum Stand 09.06.2021 noch nicht vollständig dargestellt werden könne. Im Ergebnis der Steuerschätzung Mai 2021 wurde zunächst ein Wirtschaftseinbruch von – 4,9 % im Jahre festgestellt. Dieses werde Auswirkungen auf die Anteile der Gemeinde an der Einkommens- sowie Umsatzsteuer mit sich bringen. Unter der Annahme, dass es nicht notwendig sein wird, weitere Eindämmungsmaßnahmen aufgrund anhaltend hoher Infektionszahlen oder neuer resistenter Virus-Mutationen durchzuführen, wird prognostiziert, dass das Niveau der Wirtschaftsleistung des Jahres 2019 bis Ende 2021 wieder erreicht wird und ab 2022 die Wirtschaftskrise überwunden und damit die Rückkehr zur Normalauslastung angestrebt werden kann.

 

 

Maßnahme Controlling

 

Der Rat der Gemeinde Wangerland hat mit seinem Beschluss am 23.03.2021 für das Haushaltsjahr 2021 festgelegt, dass die im vergangenen Jahr ver-schobenen Maßnahmen nachgeholt und der Investitionsstau abgebaut wer-den soll.

 

Die Genehmigung des Haushalts 2021 durch die Kommunalaufsicht erfolgte ohne Festlegung von Auflagen am 23. April 2021.

 

Verantwortlich für die Projektausführung sind die erstmals konkret benannten Mitarbeiterinnen. Dahingehend wurde ein separates Controlling-Verfahren hinsichtlich des Sachstandes der Projektausführung eingeführt.

 

Den derzeitigen Status der beschlossenen Maßnahmen 2021 ist aus der diesem Protokoll beigefügten Status-Aufstellung ersichtlich.

 

                       

Auswertung der Budgets zum 15.05.2021

                       

Der Bürgermeister hat in Anbetracht der haushaltsmäßigen Auswirkungen der Corona-Pandemie nochmals im Rahmen der Haushaltsberatungen eindringlich verdeutlicht, dass alle Einsparpotentiale bei den Auszahlungsansätzen umzusetzen sowie alle möglichen Einzahlungen zumindest vollständig zu genieren sind.

 

Für die Haushaltsausführung und der dazu gehörigen Haushaltsüberwachung sind alleinig die budgetführenden Stellen verantwortlich.

.

Im Rahmen der verpflichtenden Auswertung der Budgets wurde von allen Budgetverantwortlichen festgestellt, dass die Haushaltsziele der jeweiligen Budgets für das Jahr 2021 grundsätzlich erreicht werden können.

 

Bei nachfolgenden Haushaltspositionen erfolgt jedoch – mit Stand vom

26. Mai 2021 - eine ergänzende Erläuterung:

 

           Bei den direkten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie sind bislang erhebliche Mehrauszahlungen insbesondere im Zusammenhang mit den Testungen (29.202,60 €), zusätzlichen Reinigungen (12.963,39 €) und Sitzungen in Horumersiel (7.583,82 €) entstanden.

 

           Es sind bislang Förderungen im Rahmen des Friesland Hilfsfonds in Höhe von 10.000 € geleistet worden.

 

           Aufgrund der Eindämmungsmaßnahmen sind bei den Krippenentgelten bislang lediglich 37,82 % der veranschlagten Erträge eingegangen. Auch die Erträge beim Muschelmuseum mit 33.000 € und 6.400 € sind bislang nicht realisiert worden.

 

           Infolge der Pandemiebeschränkungen sind auch erst 8,85 % der veranschlagten Parkraumbewirtschaftungsgebühren eingegangen.

 

           Bei den Sondernutzungsgebühren fehlen bislang noch 60,535 % der prognostizierten Erträge.

 

           Im Budget EDV stehen insgesamt nur noch 6,03 % der Budgetmittel zur Verfügung, wobei die Jahresbeträge für Leistungen der KDO grundsätzlich bereits durchgebucht wurden.

 

           Die von der WTG prognostizierten Erträge aus den Gästebeiträgen von 3,5 Mio. € können nicht realisiert werden.

 

           Bei den veranschlagten Jahres-Gästebeiträgen fehlen dagegen lediglich noch 4,13 %.

 

           Über die diesjährige Festsetzung von Vorauszahlungen für Tourismusabgabe und damit der Abführung an die WTG bedarf es einer gesonderten Entscheidung.

 

 

           Bei den wichtigsten Erträgen (Realsteuern, Schlüsselzuweisungen u. dgl.) können die veranschlagten Ansätze erreicht werden. So wurden

z. B. bereits 94,04 % der veranschlagten Gewerbesteuererträge realisiert.

 

           Lediglich bei den wichtigsten Erträgen, die mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung begründet (Gemeindeanteil an der Einkommen-steuer und Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer) und gänzlich nicht von der Gemeinde beeinflussbar sind, kann derzeitig keine abschließende Prognose, ob die Haushaltsziele erreicht werden können, abgegeben werden.

 

           Der bislang veranschlagte Betrag für die Kreisumlage bedarf derzeitig keiner Korrektur.

 

Herr Cramer lobt die Finanzabteilung. Er habe seit 20 Jahren darauf hingewiesen, dass er einen Erfüllungsgrad für den Haushaltsplan habe wolle. Dieses sei nun endlich durchgeführt worden. Des Weiteren stellt Herr Cramer die Frage, ob für den alten Rat noch ein Nachtragshaushalt erstellt werde.

Herr Osterkamp antwortete hierauf, man werde für den September eine genauere Prognose erstellen und diese dann auch im Ausschuss vortragen.

Es werde derzeit noch eine Zusammenfassung der durch Corona zusätzlich angestandenen Kosten pro Mitarbeiter erarbeitet.

 

Herr Thomssen erwähnt, dass die Sondernutzungsgebühren für die Gastronomie entfallen werden. Wurde dieses in den erwähnten Summen miteinberechnet?

Herr Osterkamp antwortet hierauf, er gehe davon aus, dass der zuständige Abteilungsleiter, Herr Gellert, dieses berücksichtig habe.

Herr Mühlena gibt an, dass man das Ende des Jahres abwarten müsse. Auch aus diesem Grund habe man sich die Möglichkeit eines Nachtrages offengehalten.

 

Herr Onnen-Lübben erfragt, wann die wachsende Menge an Grundsteuer, die durch den Hausbau entstehe, letztendlich bei der Gemeinde ankommen werde?

Herr Osterkamp gibt an, dass man derzeit noch an vielen Grundstückserschließungen arbeite und das einzelne Projekte sich im dritten Bauabschnitt befänden. Es sei deswegen schwierig, genau Auskünfte zu geben.

Herr Onnen-Lübben erfragt zusätzlich, wann Grundsteuer B den gezahlt werden müsse?

Herr Wichmann erklärt hierzu, es gäbe einen Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes, dieser diene der Gemeinde als Grundlage. Die Gemeinde selbst sei hier auf die Arbeit des Finanzamtes angewiesen. Die Einleitung des Verfahrens beginne mit der Fertigstellung des Baus. Der entstehende Bescheid sei Grundlage für die weiteren Aktivitäten der Gemeinde.

Herr Thomssen ergänzt, es handle sich hierbei zumeist um einen Zeitraum von 2 Jahren.