Sitzung: 08.06.2021 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: III-763-2021
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Wangerland
beschließt die Aufstellung der 123. Änderung des Flächennutzungsplans
(Hohenkirchen – Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel). Der genaue
Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Die JPG Zwölfte
Projektentwicklungs-GmbH & Co. KG, Wardenburg, verpflichtet sich zur
Erstellung eines EDEKA-Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes als Vollsortimenter.
Als Vorhabenträgerin hat sie ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der
Planentwürfe zu ihren Lasten zu beauftragen. Außerdem hat die JPG Zwölfte
Projektentwicklungs-GmbH & Co. KG sämtliche bei der Gemeinde anfallenden
Kosten für die Durchführung des Verfahrens zu tragen.
Zur Erfüllung der
städtebaulichen Aufgaben der Vorhabenträgerin ist ein städtebaulicher Vertrag
mit der Gemeinde Wangerland abzuschließen.
Der TOP wurde gemeinsam mit dem TOP 6.5 von Frau Lüders anhand einer PowerPoint-Präsentation vorgetragen, welche dem Protokoll als Anlage beiliegt.
Außerdem stellte sie Herrn Pögel als Projektierer und Herrn Koerte von der Firma Edeka vor. Dieser gab anhand der beiliegenden PowerPoint-Präsentation nähere Informationen zu dem Projekt.
Im Anschluss bekundeten Ratsherr Menkens, Bürgermeister Mühlena und Vorsitzender Tammen Ihre Befürwortung zu diesem Projekt.