Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung der 123. Änderung des Flächennutzungsplans (Hohenkirchen – Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel). Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Die JPG Zwölfte Projektentwicklungs-GmbH & Co. KG, Wardenburg, verpflichtet sich zur Erstellung eines EDEKA-Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes als Vollsortimenter. Als Vorhabenträgerin hat sie ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Planentwürfe zu ihren Lasten zu beauftragen. Außerdem hat die JPG Zwölfte Projektentwicklungs-GmbH & Co. KG sämtliche bei der Gemeinde anfallenden Kosten für die Durchführung des Verfahrens zu tragen.

 

Zur Erfüllung der städtebaulichen Aufgaben der Vorhabenträgerin ist ein städtebaulicher Vertrag mit der Gemeinde Wangerland abzuschließen.

 

 


Der TOP wurde gemeinsam mit dem TOP 6.5 von Frau Lüders anhand einer PowerPoint-Präsentation vorgetragen, welche dem Protokoll als Anlage beiliegt.

 

Außerdem stellte sie Herrn Pögel als Projektierer und Herrn Koerte von der Firma Edeka vor. Dieser gab anhand der beiliegenden PowerPoint-Präsentation nähere Informationen zu dem Projekt.

 

Im Anschluss bekundeten Ratsherr Menkens, Bürgermeister Mühlena und Vorsitzender Tammen Ihre Befürwortung zu diesem Projekt.