Sitzung: 08.06.2021 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: III-762-2021
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Wangerland
beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/25 „Hohenkirchen
Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich
aus dem beigefügten Übersichtsplan.
Die JPG Zwölfte
Projektentwicklungs-GmbH & Co. KG, Wardenburg, verpflichtet sich zur
Erstellung eines EDEKA-Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes als Vollsortimenter.
Als Vorhabenträgerin hat sie ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der
Planentwürfe zu ihren Lasten zu beauftragen. Außerdem hat die JPG Zwölfte
Projektentwicklungs-GmbH & Co. KG sämtliche bei der Gemeinde anfallenden
Kosten für die Durchführung des Verfahrens zu tragen.
Zur Erfüllung der
städtebaulichen Aufgaben der Vorhabenträgerin ist ein städtebaulicher Vertrag
mit der Gemeinde Wangerland abzuschließen.
Dieser TOP wurde mit TOP 6.4 beraten.