Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/25 „Hohenkirchen Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.

Die JPG Zwölfte Projektentwicklungs-GmbH & Co. KG, Wardenburg, verpflichtet sich zur Erstellung eines EDEKA-Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes als Vollsortimenter. Als Vorhabenträgerin hat sie ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Planentwürfe zu ihren Lasten zu beauftragen. Außerdem hat die JPG Zwölfte Projektentwicklungs-GmbH & Co. KG sämtliche bei der Gemeinde anfallenden Kosten für die Durchführung des Verfahrens zu tragen.

 

Zur Erfüllung der städtebaulichen Aufgaben der Vorhabenträgerin ist ein städtebaulicher Vertrag mit der Gemeinde Wangerland abzuschließen.

 

 


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