Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes (Hooksiel – Ferienhof Gerrietshausen) in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

 

 


Dieser TOP wurde gemeinsam mit TOP 6.10 beraten.

 

Vorsitzender Tammen begrüßte zu diesem TOP die Eheleute Müller und erteilte Herrn Weydringer von HWPlan das Wort, welcher die Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen TÖB- und Bürgerbeteiligung sowie die derzeitigen Entwürfe der Bauleitpläne und Begründungen anhand einer diesem Protokoll beiliegenden PowerPoint-Präsentation vortrug.