Beschluss:
Der Gemeindewahlleiter Peter
Podein wird mit sofortiger Wirkung abberufen.
Für kommende Wahlen und
Abstimmungen gilt ab sofort wieder die gesetzliche Regelung des § 9 Abs. 1 Nr.
1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG), wonach der Bürgermeister Björn
Mühlena Gemeindewahlleiter ist.