Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschluss:

Der Gemeindewahlleiter Peter Podein wird mit sofortiger Wirkung abberufen.

 

Für kommende Wahlen und Abstimmungen gilt ab sofort wieder die gesetzliche Regelung des § 9 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG), wonach der Bürgermeister Björn Mühlena Gemeindewahlleiter ist.