Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die straßenverkehrsrechtliche Widmung vom 23.08.1969 wird wie in der anliegenden Skizze interpretiert. Die Verwaltung wird gebeten, das Einvernehmen mit den Anliegern herzustellen.