Herr Osterkamp führte aus, dass im Ergebnis der Fachaussitzung vom 17.09.2020 vereinbart wurde, die weitere Entwicklung abzuwarten und die Entscheidung über den notwendigen Erlass eines Nachtrags 2020 nach Vorliegen von verfestigten Werten zu treffen.

 

In Anbetracht der bisherigen positiven Entwicklung konnte Herr Osterkamp nunmehr mitteilen, dass auf der Basis der derzeitig vorliegenden Werte kein Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnishaushalt entstehen wird. Insbesondere hob er die günstige Entwicklung bei den Gewerbesteuererträgen hervor. Diese Entwicklung wurde insbesondere von den diesjährigen veränderten Urlaubsverhalten beeinflusst, weil der Tourismusstandort Nordsee in Corona Zeiten an Attraktivität gewonnen hat. Der veranschlagte Ansatz von 3.318.750 € konnte erreicht werden. Für den ordentlichen Ergebnishaushalt bedeutet diese Entwicklung, dass ein Überschuss von 94.592 € prognostiziert wird. Im Finanzhaushalt wird geschätzt, dass sich das Gesamtergebnis um 647.282 € verändert. Diese Veränderung ist vornehmlich mit der Verschiebung von Straßenbaumaßnahmen begründet, die jedoch im kommenden Jahr nachgeholt werden.

 

Herr Mühlena hob besonders hervor, dass sich die lokale Wirtschaft mit ihren Handeln gegen die Krise gestemmt hat. Dadurch hat auch der gemeindliche Haushalt profitiert und ist nicht einmal mit „einem blauen Auge“ davon gekommen.

 

Herr Cramer machte deutlich, dass eine Chance zur Verbesserung des gemeindlichen Infrastrukturvermögens vertan wurde. Vor dem Hintergrund der Beteiligung des III. Oldenburgischen Deichbands entgegnete Herr Mühlena, dass die Umsetzung der vom Rat priorisierten Grundsanierung der Viethstraße erst im kommenden Jahr möglich ist und der haushaltsmäßigen Berücksichtigung von 800.000 € vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang verwies Herr Thomssen auf die beschlossene Verschiebung der diesjährig möglich gewesenen Sanierung des Radweges auf der ehem. Bahntrasse, weil zunächst mögliche Fördermittel akquiriert werden sollen.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Cramer erklärte Herr Mühlena, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in einer separaten Buchungsstelle dargestellt wird.

 

Weiterhin führte Herr Mühlena aus, dass über den Ausgleich der entstandenen Überstunden bzw. Resturlaubstage eine gesonderte Beratung im fachlich zuständigen Verwaltungsausschuss erfolgen wird.