Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die anliegende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Wangerland (Tourismusbeitragssatzung) rückwirkend ab dem 01.01.2020 auf der Grundlage der vorgelegten Tourismusbeitragssatzkalkulation der Kommuna Treuhand GmbH für die Jahre 2021 bis 2023 und der Tourismusbeitragskalkulation für die Jahre 2020 und 2021 von Rechtsanwalt Elmenhorst.

 


Herr Osterkamp erläuterte, dass der Fachanwalt in Beitragsangelegenheiten, Herr Elmenhorst, aufgrund der besonderen diesjährigen Situation von dem bislang angewendeten Kalkulationszeitraum von 3 Jahren abgeraten hat. Da sich die wirtschaftlichen Auswirkungen der mehrmaligen Lockdown-Maßnahmen und der Betriebseinschränkungen insbesondere zu Lasten des Gastgewerbes im Einzelnen nicht fundiert und präzis genug einschätzen lassen, wird die novellierte Satzung um eine rückwirkende Anpassung der Vorteilsmaßstäbe in den 3 Komponenten „Umsatz“, „Vorteilssatz“ und „Gewinnsatz“ angepasst. Aus Gründen der bestmöglichen Rechtssicherheit der Beitragskalkulation wird weiterhin der Verwendungszweck des Tourismusbeitrages auf die Förderung des Tourismus konzentriert.

 

Aufgrund der Besonderheiten im atypischen Veranlagungsjahr 2020 wurde deshalb lediglich eine Vorauszahlung mit einem Abschlag von 35 %, der den höchstmöglichen Minderumsatz entspricht, veranlagt. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Umsatz.  Die Veranlagung der Vorauszahlungen für das Erhebungsjahr 2021 wird der für die Vorvorjahresfestsetzung erklärte Umsatz zugrunde gelegt.

 

Demgegenüber wurde der Wangerland Touristik GmbH– wie vom Rat am 24.03.2020 festgelegt – eine Vergütung für ihre Dienstleistungen unabhängig vom verringerten Veranlagungsbetrag überwiesen.

 

Der Ausschuss nahm die zur Verfügung gestellten Kalkulationen und die darauf basierende 3. Änderungssatzung zur Tourismusbeitragssatzung sowie die Sitzungsvorlage incl. Anlagen zustimmend zur Kenntnis.