Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Wangerland wird entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf beschlossen und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vorgelegt.

 


Frau Heitmann-Schmacker verwies auf die rechtlichen Gründe für die Erstellung des Lärmaktionsplanes, nämlich das EU-Recht. Für das Gemeindegebiet ergibt sich eine Betroffenheit durch die Bundesstraße 210. Da sich keine Wohngebäude in direkter Nähe des Teilstücks der B 210 befinden sind auch keine Maßnahmen zur Lärmminderung durchzuführen. Abschließend wies Frau Heitmann-Schmacker darauf hin, dass während der vorgeschriebenen Auslegung seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.