Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes (Fremdenverkehrliche Schwerpunktzone Horumersiel – Hooksiel) in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.


Herr Hinrichs wies bzgl. der Fremdenverkehrlichen Schwerpunktzone auf die lange Verfahrensdauer (etwa 9 Jahre), den hohen Personaleinsatz, die Kosten, die intensiven und unendlichen Diskussionen in der Gemeinde sowie die Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten aus der Landwirtschaft, dem Tourismus und der Gemeinde hin. Mit dem Vorschlag zur dritten öffentlichen Auslegung werde der Entwicklung in Rechtsprechung und Gesetzgebung der letzten Jahre Rechnung getragen – die Geruchsimissionsschutzrichtlinie des Landes Niedersachsen, die TA-Luft und DIN-Vorschriften beinhalten heute schon einen Großteil dessen, was mit der ursprünglichen Planung schon beabsichtigt worden ist – zugegeben nicht in dem Maße, wie es die Gemeinde bisher festgelegt hat, aber es kommt den Ansprüchen schon recht nah. Dieser Vorschlag beinhalte die Beibehaltung des Plangebietes, den Verzicht auf textliche Festsetzungen in den Zonen 2 und 3 (die im übrigen zu einer Zone zusammengefasst werden), lediglich noch textliche Festsetzungen zur Staubbelastung in der Zone 1 (also um die Orte Hooksiel und Horumersiel-Schillig herum) und den vollständigen Verzicht auf textliche Festsetzungen zu Gerüchen.

 

Herr Lammers teilte für die SPD/FDP/Grüne-Gruppe mit, dass dem Vorschlag zugestimmt wird, da dieser eine einvernehmliche Lösungsmöglichkeit darstelle.

 

Herr Eden teilte die Zustimmung der CDU zu dem Vorschlag mit.

 

Herr Cramer teilte mit, dass die Planung unnütz sei, da die rechtlichen Bestimmungen ausreichen. Er beantragte, keine dritte öffentliche Auslegung der 72. Flächennutzungsplanänderung durchzuführen und das Aufhebungsverfahren zur 52. Flächennutzungsplanänderung zu beschließen.

 

Herr Tammen ließ über den Vorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 1 dafür, 8 dagegen

 

Herr Müller stellte bzgl. der Zone 2 die städtebauliche Notwendigkeit in Frage und beantragte, die Zone 2 zu streichen und nur mit der Zone 1 in die erneute Auslegung zu gehen.

 

Herr Tammen ließ über den Vorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 1 dafür, 8 dagegen