Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Wangerland (Gästebeitragssatzung) ab dem 01.01.2021 auf der Grundlage der vorgelegten Gästebeitragskalkulation der Kommuna Treuhand GmbH für die Jahre 2021 bis 2023.

 


Herr Plaumann begrüßte die Anwesenden und erläuterte anhand der beigefügten Präsentation den Inhalt und das Ergebnis der Gästebeiträgskalkulation.

 

Im Anschluss an den Vortrag wurde den Anwesenden die Möglichkeit gegeben Fragen zu stellen und Anmerkungen zu machen.

 

Herr Onnen-Lübben erkundigte sich, wie die nun kalkulierten Gästebeiträge im Verhältnis zu den Beiträgen der Mitbewerber lägen. Herr Kanning antwortete, dass das Wangerland sich bislang im Mittelfeld befände. Die Corona-Pandemie werde jedoch auch die umliegenden Mitbewerber zu Erhöhungen zwingen. Ob und wie die Mitbewerber Erhöhungen zum 01.01.2021 vornehmen werden, könne er jedoch nicht absehen.

 

Herr Müller fragte, ob es Berechnungen gebe, wie die Gästebeiträge sich erhöhen würden, wenn man in den Schwimmbädern freien Eintritt gewähren würde. Herr Plaumann erklärte, dass diese Berechnungen bislang nicht vorgenommen wurden, jedoch grundsätzlich machbar wären. Herr Kanning führte aus, dass man dieses aus seiner Sicht nicht ohne weiteres machen dürfe und sollte. Es ginge schließlich darum Aufwendungen zu minimieren und Erträge zu maximieren. Herr Plaumann ergänzte, dass bei der Fragestellung des Einnahmeverzichts auch die Kommunalaufsicht beteiligt werden müsse. Darüber hinaus gab er zu Bedenken, dass  durch einen Wegfall der Eintrittsgelder die Gästebeiträge massiv erhöht werden müssten.

 

Herr Osterkamp informierte darüber, dass die Tourismusbeitragskalkulation 2021 ebenfalls in Auftrag gegeben wurde. Darüber hinaus informierte er in welcher Form die Tourimusbeitragsfestsetzung im aktuellen Jahr erfolgen solle. Satzungsgemäß werden für die Festsetzung des Tourismusbeitrages die Umsätze des Vor-Vorjahres, also für 2020 die Umsätze des Jahres 2018, herangezogen. Es würde sich jedoch ein schiefes Bild ergeben, wenn man die Umsätze des sehr guten Tourismusjahres 2018 im Coronapandemie-Jahr 2020 heranziehen würde. Hinzu komme, dass eine Zugrundelegung der Umsätze des Vor-Vorjahres rechtlich nicht mehr zulässig sei. Es müssen zukünftig die Umsätze des Erhebungsjahres herangezogen werden. Diese Umsätze kenne man jedoch naturgemäß noch nicht. Deshalb werde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, für die Veranlagung des Tourismusbeitrages 2020 die Umsätze von 2018 abzüglich eines Abschlages  in Höhe von 35 % zu Grunde zu legen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag soll in der nächsten Tourismusausschusssitzung am 18. November 2020 beraten werden.

 


Abstimmungsergebnis:      einstimmig dafür