Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung der 117. Änderung des Flächennutzungsplans (Wegfall der Höhenbeschränkung von Windkraftanlagen südlich von Hohenkirchen und südlich von Tettens). Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

 

 


Herr Sprötge stellte die Planung zur 117. Änderung des Flächennutzungsplans (Aufhebung der Höhenbeschränkung in den bisher unbebauten Flächen südl. von Tettens und südl. von Hohenkirchen) vor. Die Präsentation zum Vortrag ist der Niederschrift beigefügt.

 

Herr Tammen betonte die Wichtigkeit des Themas und gestattet aus diesem Grund auch Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer.

 

Herr Ostermann sah die Änderung kritisch und machte das anhand diverser Fragestellungen auch deutlich. Insbesondere sprach er an, dass er dem Urteil nicht entnehmen könne, dass die Höhenbegrenzung seitens des OVG ein Problem darstelle. Ihm wurde erklärt, dass dies im mündlichen Verfahren thematisiert wurde. Des weiteren erklärte er, dass ihm die Erhaltung des Landschaftsbildes wichtig sei. Außerdem merkte er an, dass seiner Meinung nach das Gebiet südlich von Tettens im RROP nicht als Vorrangfläche für Windenergie aufgeführt sei. Frau Heitmann-Schmacker und Herr Mühlena erkläuterten daraufhin, dass das RROP nicht Planungen der Gemeinde ausschließt. Herr Ostermann gab weiterhin zu Bedenken, dass die Gemeinde selbst im Nachgang des Normenkontrollverfahrens erklärt habe, dass die Höhenbeschränkungen rechtmäßig seien. Herr Spröttge antwortete, dass sich zwischenzeitlich durch den aktuellen Stand der Technik die Wettbewerbsbedingungen verändert hätten. Eine Höhenbeschränkung sei nicht mehr zeitgemäß.

 

Herr Spelsberg zeigte sich erstaunt darüber, dass die Höhenbegrenzung einfach „annulliert“ werden könne. Es handle sich lediglich um eine Empfehlung des OVG.

 

Herr Mühlena erläuterte, dass es generell Bestrebungen gebe die Flächen besser ausnutzen zu können. Man befände sich aber auch gerade am Beginn des Verfahrens und es werden im Laufe des Verfahrens die entsprechenden Abwägungen getroffen.

 

Eine Anwohnerin aus Tettens erkundigte sich, warum in Jever Windkraftanlagen gebaut werden, die niedriger als 150 m seien.

 

Das konnte abschließend nicht geklärt werden.

 

Weitere Anfragen zum Thema Windkraftanlagen wurden gestellt und beantwortet, soweit möglich.

 

Sowohl Herr Mühlena, als auch Frau Heitmann-Schmacker und Herr Sprötge betonten, dass selbstverständlich im Rahmen der individuellen Genehmigungsverfahren geprüft werde, welche Höhen im Einzelfall, gerade im Hinblick auf die vorhandene Wohnbebauung, zulässig seien.

 

Auch Herr Mannott stellte klar, dass sich an den Schutzparametern für die umliegende Bebauung nichts geändert habe, lediglich die technischen Möglichkeiten wären inzwischen andere.