Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung der 119. Änderung des Flächennutzungsplans („Sonderbaufläche Ferienhof Gerrietshausen“). Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/43 „Gerrietshausen“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

 

Der Antragsteller hat ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Planentwürfe zu seinen Lasten zu beauftragen. Außerdem hat der Antragsteller sämtliche bei der Gemeinde anfallenden Kosten für die Durchführung der Verfahren zu tragen.

 


Herr Weydringer stellte die Planungen zum Ferienhof Gerrietshausen vor. Er führte aus, dass eventuell auch die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig wird.

 

Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt.