Sitzung: 09.09.2020 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Wangerland
beschließt die Aufstellung der 119. Änderung des Flächennutzungsplans
(„Sonderbaufläche Ferienhof Gerrietshausen“). Der genaue Geltungsbereich ergibt
sich aus dem beigefügten Lageplan.
Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. III/43 „Gerrietshausen“. Der genaue Geltungsbereich ergibt
sich aus dem beigefügten Lageplan.
Der Antragsteller hat ein
geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Planentwürfe zu seinen Lasten zu
beauftragen. Außerdem hat der Antragsteller sämtliche bei der Gemeinde
anfallenden Kosten für die Durchführung der Verfahren zu tragen.
Herr Weydringer stellte die Planungen zum Ferienhof Gerrietshausen vor. Er führte aus, dass eventuell auch die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig wird.
Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt.