In Anbetracht der Auswirkungen der Corona-Pandemie ist es das originäre Ziel der diesjährigen Ausführung des Haushalts, dass die Handlungsfähigkeit der Gemeinde gewährleistet bleibt. Vor diesem Hintergrund wurden die Gremien fortlaufend über die ergriffenen Maßnahmen und die bestehenden Ermächtigungen unterrichtet. Dahingehend führte Herr Osterkamp aus, dass sich die haushaltsmäßige Entwicklung im Vergleich zur Berichterstattung im Ausschuss für Finanzen vom 3. Juni 2020 besser darstellt. Dieses ist insbesondere mit den verbesserten gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen begründet.

 

Für den Ergebnishaushalt 2020 bedeutet diese Entwicklung, dass dieser Haushalt nach den derzeitigen Schätzungen mit einem Fehlbedarf von 395.503 € im PLAN abschließen würde. Dieses würde eine Verschlechterung des PLAN-Ergebnisses um 785.971 € bedeuten.

 

Im Einzelnen zeigte Herr Osterkamp folgende maßgebliche Änderungen auf:

 

  • Gästebeiträge: Nach Prognose der WTG ist mit Mindererträgen von 850.000 € zu rechnen.
  • Gewerbesteuer: Die derzeitige Prognose beläuft sich auf Mindererträge von 285.000 €.
  • Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: Es werden Mindererträge von 310.000 € prognostiziert. Die endgültigen Festsetzungen für das gesamte Jahr erfolgen im Oktober/November 2020.
  • Erstattung der Personalkosten durch den Eigenbetrieb Wangermeer: Aufgrund der Nichtbesetzung der Stelle der kaufmännischen Leitung werden Mindererträge von 16.200 € erwartet.
  • Krippenentgelte: Aufgrund der Schließzeiten werden Mindererträge von 45.000 € erwartet.
  • Verwarnungsgelder: Mindererträge von 18.000 €
  • Sondernutzungsgebühren: Es wird ein verminderter Eingang um 23.000 € erwartet.
  • Parkraumbewirtschaftungsgebühren: Mindererträge von 20.000 € werden prognostiziert.

 

Eine kompakte sowie eine detaillierte Darstellung der Entwicklung des Ergebnishaushaltes sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Der Finanzhaushalt wird vornehmlich vom investiven Teil bestimmt. Die Veränderungen wurden von Herrn Osterkamp dargestellt (siehe beigefügten Auswertung: Investitionshaushalt detailliert). Herr Osterkamp hob insbesondere das Ergebnis der Einwerbung von Fördermittel für die Sanierung des Radwegs auf der ehem. Bahntrasse hervor. Der Verwaltungsausschuss hatte die Verwaltung am 20.07.2020 beauftragt, mögliche Förderquellen zu ermitteln. So wäre eine 70 %-Förderung über das Programm  „Kommunalrichtlinie – Förderbereich: Nachhaltige Mobilität“ möglich. Nach Auskunft der Bewilligungsbehörde könnte dieses Förderprogramm auch mit der ZILE-Richtlinie kombiniert werden, so dass – sofern entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen – eine 90 %ige Förderung möglich wäre.

 

Der Sachstand der Ausführung der einzelnen Investitionsmaßnahme wurde von Herrn Osterkamp anhand beigefügter Aufstellung der Baumaßnahmen der Bautechnik im Jahre 2020 vorgestellt.. Hieraus wird ersichtlich, dass viele Projekte bereits abgeschlossen wurden bzw. in Kürze abgeschlossen werden können.

 

Im Ergebnis schließt der Finanzhaushalt mit einer Veränderung von 7.587 € ab (siehe Anlage: Finanzhaushalt kompakt). Die Kreditermächtigung muss nicht verändert werden.

 

Insgesamt empfiehlt Herr Osterkamp, die weitere Entwicklung abzuwarten und die abschließende Entscheidung über den Erlass eines Nachtrages 2020 nach Vorliegen von verfestigten Werten zu treffen. In Anbetracht der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung erhofft er sich nochmals verbesserte Zahlen, so dass kein Fehlbetrag im Ergebnishaushalt entstehen würde.

 

Im Ergebnis der aktuellen Steueschätzung prognostizierte Herr Osterkamp eine wirtschaftliche Erholung erst zum Frühjajhr 2020. Das bedeutet, dass auxh düe den Haushalt 2021 weiterhin ein enges Korsett besteht. Die Regelungen des Zukunftsvertrages müssen ebenfalls weiterhin eingehalten werden.

 

Herr Onnen-Lübben verdankte sich für die informative und kompetente Darstellung der Haushaltsentwicklung bis zum heutigen Stichtag.